Vernissage Freitag, 12. November 2004 - 20 Uhr

"Der will nur spielen!"

Ausstellung von Michael Bulgrin (D)
Dauer der Ausstellung 12.11. - 03.12.2004

Konzert von Saluluekip (PL)
Das Projekt „Videopartitur”


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Neben seiner Tätigkeit als Grafiker beschäftigt sich der Berliner Michael Bulgrin sowohl mit Malerei, freier Illustration, Objektkunst wie auch mit seinem Musikprojekt Latz. Ein Thema, das sich seit 1988 durch seine Arbeit zieht, sind Kampfhunde als Spiegelbild unserer Gesellschaft.

Des Menschen bester Freund, der Hund, spielt irgendeine Rolle, eine entscheidende oder eben nebensächliche. Er ist in der Erscheinung des Kampfhundes zumeist Antipathieträger Nr. 1.

Bulgrin bietet uns mit seinen Hundebildern und -skulpturen einen ironisch-sarkastischen Blickwinkel auf das Verhältnis des Menschen zu seiner Umwelt projiziert auf den Kampfhund, insbesondere sein Verhalten in der Selbstisolation. Das sind nicht individuelle Probleme, sondern durchaus gesamtgesellschaftliche, jedoch wird manchmal ein Grad der Ernsthaftigkeit erreicht, der Menschen bzw. Hunde zu kuriosen Handlungen zwingt und den Blick für das Wesentliche verschleiert

Der Titel "Der will nur spielen!" karikiert die Verwahrlosung der Beziehung des Einzelnen zu seiner Umwelt und letztlich die zwischen Mensch und Mensch. Er ist aber auch Sinnbild für individuelle Ignoranz und egozentrisches Verhalten. Die Werke sollen durchaus zum "Lachen im Hals" anregen.

Kampfhunde
Bezeichnung für Hunde, die vom Menschen zu Kampfzwecken gezüchtet und eingesetzt werden. Hundekämpfe sind, obwohl meist verboten, in einigen Ländern noch weit verbreitet, z.B. in den USA. Gemeinsame Wesensmerkmale der als Kampfhunde bezeichneten Hunderassen sind hohe Aggressivität, gefördert durch gezielte Zucht und entsprechende Erziehung, geringe Schmerzempfindlichkeit sowie fehlende Angst. Rassen, deren Veranlagung sie besonders geeignet macht, als Kampfhunde ausgebildet zu werden, sind u.a. American Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Mastiff, Bullmastiff, Bordeauxdogge, Fila Brasileiro. Im Rahmen des Polizei- und Ordnungsrechts sind grundsätzlich die Bundesländer für die Gesetzgebung zur Abwehr von Gefahren durch gefährliche Hunde zuständig. Auf Empfehlung der Innenministerkonferenz vom Mai 2000 wurden landesrechtlich u.a. aggressive Zuchtlinien verboten, eine Zuverlässigkeitsprüfung für Hundehalter und eine besondere Erlaubnis für die Haltung gefährlicher Hunde eingeführt. Ergänzend wurde durch Bundesgesetz vom 12.4. 2001 ein Einfuhrverbot für Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen sowie für nach Landesrecht bestimmte gefährliche Hunde erlassen. Das Tierschutzgesetz wurde um ein Zuchtverbot für Hunde ergänzt, bei denen durch die Zucht erblich bedingte Aggressionssteigerungen verstärkt werden. Mit Freiheits- oder Geldstrafe sind sowohl Verstöße gegen das Import- und das Zuchtverbot als auch das Halten von gefährlichen Hunden ohne die erforderliche Genehmigung bedroht. Bereits im Januar 2000 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Zulässigkeit einer erhöhten Hundesteuer für Kampfhunde.
© 2002 Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG

Paintings and drawings by Michael Bulgrin
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